Ethikrichtlinien im Coaching


Grundhaltung

Coachs begegnen ihren KlientInnen bedingungslos wertschätzend, respektvoll, und akzeptierend

1. Grundsätze eines Coachings:

  • Coaching ist ziel-, lösungs- und ressourcenorientiert
  • Coaching ist auftragsbezogen
  • Transparenz der Arbeitsweise: Coachs sind bereit und fachlich befähigt, ihre Arbeitsweise zu erklären und auch Teilschritte transparent zu machen. Die Arbeitsweise ist partnerschaftlich und so angelegt, dass die KlientInnen ihre Eigenständigkeit, ihre Selbstbestimmung und Selbstverantwortung wahrnehmen können und sollen
  • Coaching geht von der Voraussetzung aus, dass bei KlientInnen die Ressourcen zur Problemlösung bzw. Zielerreichung vorhanden sind und aktiviert werden können
  • Coaching fokussiert auf diese Ressourcen und die Entwicklungsfähigkeit von Menschen unter Verwendung des systemisch-lösungsorientierten Methodenrepertoires
  • Coaching bedient sich auch weiterer Methoden, sofern sie lösungsorientierte Beiträge leisten                 
  • Coaching würdigt die Problemsicht von KlientInnen und respektiert ihren Selbstschutz
  • Das Umfeld der KlientInnen wird bei der Lösungsfindung mit einbezogen
  • Coaching betrachtet Menschen als ganzheitliche Wesen und richtet die verwendeten Methoden danach aus

2. Verantwortlichkeit

  • Coachs übernehmen die Verantwortung für die Ausformulierung und Einhaltung des Dienstvertrages zwischen ihnen und den KlientInnen. Zum Dienstvertrag gehören insbesondere Zielsetzung, Arbeitsweise und Art der Methode, Zeitrahmen, Honorarabsprachen, Schweigepflicht
  • Die Verantwortlichkeit für das Verhältnis zu den KlientInnen liegt bei den Coachs
  • Coachs tragen die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen
  • Coachs sind sich ihrer eigenen kulturellen und biografischen Prägung bewusst und respektieren die Einzigartigkeit, die Perspektiven und Deutungen ihrer KlientInnen
  • Abgrenzung: Coachs sind für ihre persönliche Handlungsfähigkeit verantwortlich und lehnen Aufträge ab, die sie nicht fachgerecht ausführen können oder die gegen die Grundsätze dieser Ethikrichtlinien verstoßen
  • Abhängigkeiten zwischen Coachs und KlientInnen müssen thematisiert und aufgelöst werden

3. Berufliche Kompetenz

  • Coachs verfügen über ausgeprägte fachliche, soziale, persönliche und emotionale Kompetenzen
  • Fachkompetenz: Coachs verpflichten sich, ihr Fachwissen und ihre Coachingkompetenz zum Wohle und im Interesse der KlientInnen zu nutzen. Ihre Tätigkeit soll im Rahmen ihrer Kompetenz stattfinden. Bei fachübergreifenden Aufgaben werden die entsprechenden Fachleute hinzugezogen.
  • Soziale Kompetenz: Coachs benutzen ihre kommunikativen Fähigkeiten und Techniken zum Wohle der KlientInnen. Sie verhalten sich in ihrer Rolle kongruent. Sie achten bei Veränderungsarbeiten auf das Gesamtsystem der KlientInnen
  • Persönliche und emotionale Kompetenz: Coachs haben Zugang zu ihren eigenen Ressourcen und Fähigkeiten und verfügen über Selbstwahrnehmung, Selbstregulierung, Motivation und Empathie
  • Bei Beeinträchtigung der beruflichen Handlungsfähigkeit, etwa durch Krankheit oder Befangenheit, werden angemessene Vorkehrungen getroffen
  • Coachs verpflichten sich zu regelmäßiger Weiterbildung und zur Selbstreflexion/Supervision, um ihre Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf aktuellen Stand zu halten.

4. Schweigepflicht und Datenschutz

  • Coachs verpflichten sich zur Einhaltung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihnen anvertrauten Informationen
  • Die Weitergabe von Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und mit deren ausdrücklicher Einwilligung geschieht
  • Ist die Weitergabe durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und durch die zuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund und Inhalt der Information mitgeteilt werden
  • Coachs sorgen dafür, dass alle Dokumente vertraulicher Art vor dem Zugriff Dritter geschützt und möglichst bald, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, vernichtet werden

5. Gestaltung der beruflichen Beziehungen

  • Coachs dürfen das aus der professionellen Beziehung entstehende (Abhängigkeits-)Verhältnis nicht missbrauchen. Missbrauch liegt dann vor, wenn Coachs ihre Verantwortung gegenüber KlientInnen nicht wahrnehmen und eigene persönliche, z.B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale oder spirituelle Interessen befriedigen
  • Sie respektieren die Würde und Integrität der Personen, mit denen sie in beruflicher Beziehung stehen, insbesondere ihr Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
  • Sie informieren offen über die Möglichkeiten und Grenzen der angebotenen Leistung
  • Vor jeder Übernahme eines Auftrages werden klare Honorarvereinbarungen getroffen